2. Konkretisierungen

Teil 2:  Konkretisierung

Förderung des einzelnen Schülers/ der einzelnen Schülerin bedeutet für uns:

– Jedes Kind ist anders und lernt auf verschiedenen Wegen. Durch das „Lernen mit allen Sinnen“ und entsprechend vielfältige Lernangebote soll es jedem Kind ermöglicht werden, auf seine Weise zu lernen. Dabei entwickeln sich die Kinder in ihrem Lern- und Leistungsvermögen unterschiedlich.

– Ziel unseres Unterrichts ist es, die Kinder im schulischen Lernprozess so individuell wie möglich zu fördern und zu fordern. Die Stärken und Ressourcen der Kinder werden dabei besonders berücksichtigt. Die persönliche Ansprache des einzelnen Kindes sowie eine intensive, individuelle Beratung und Zusammenarbeit mit den Eltern ist für uns selbstverständlich.

– Lernen macht Freude. Diese bleibt nur erhalten, wenn Schüler beim Lernen

persönliche Fortschritte und Erfolge erleben. Ziel ist es darum, Lernschwierigkeiten schon im Ansatz, also so früh wie möglich zu erfassen und Förderangebote bereitzustellen, die diese überwinden und den Lernprozess möglichst bruchlos und kontinuierlich gestalten helfen.

– Durch die Förderung soll es dem Kind ermöglicht werden, die Lernziele des Lehrplans der Grundschule und die entsprechenden Bildungsstandards unter Berücksichtigung der individuellen Lernentwicklung zu erreichen. Durch das Förderkonzept soll somit eine größere Durchlässigkeit des Systems während der gesamten Grundschulzeit angestrebt und unterstützt werden.

– Wir sind uns der Problematik „Individualisierung vs Vergleichsarbeiten /

Bildungsstandards“ sowie „Selbstständiges Lernen vs Erfüllung der Lerninhalte für die weiterführenden Schulen“ bewusst.

– Die Entwicklung des Prinzips der individuellen Förderung in binnen- und außendifferenzierten Formen sowie Lernplänen erfolgt darum prozessorientiert.

Das Förderprinzip im Unterricht der Grundschule Silberberg wird schwerpunktmäßig folgendermaßen umgesetzt:

Zur Strukturierung und Gliederung der notwendigen individuellen Fördermaßnahmen unterscheiden wir zwischen Schülerinnen und Schülern mit

– leichtem Förderbedarf (meistens: Schwierigkeiten im aktuellen Lernprozess)

– erhöhtem Förderbedarf (Lernprobleme sind ohne längerfristige Differenzierung

nicht zu überwinden, Verbleib von drei Jahren in der Eingangsphase, Lernplan in Klasse 3/4)

– sonderpädagogischem Förderbedarf

– besonderen Begabungen

...Seite...

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit leichtem Förderbedarf

– Lernprozessbegleitende Diagnostik (z.B. in Form von Lernzielkontrollen  Diagnosebögen, diagnostischen Rechtschreibtests etc.) ist die Grundlage für eine gezielte Förderung.

– binnendifferenzierende Maßnahmen und Angebote wie

  • vereinfachte Aufgabenstellungen (quantitativ und qualitativ)
  • zeitgleiche Arbeit an unterschiedlichen Aufgabenstellungen
  • Bereitstellung von zusätzlichem Anschauungs- und Hilfsmaterial, Freiarbeitsmaterial
  • vermehrtes Übungsangebot
  • individuell zusammengestelltes Arbeitsmaterial zur Aufarbeitung von Verständnis- bzw. Wissenslücken
  • differenzierte Aufgabenstellungen in Wochen- und Arbeitsplänen und in der Arbeit an Lernstationen
  • im Bereich der Hausaufgaben (individualisierte Hausaufgaben)

– kontinuierliche Arbeit am Lern- und Arbeitsverhalten, Förderung der Selbstständigkeit und Methodentraining

– Arbeit in Kleingruppen, die je nach Aufgabenstellung bewusst homogen oder heterogen zusammengesetzt sind (z. T. auch unter Einbeziehung von „Helfern“ wie leistungsstarken Schülern oder auch Eltern, z.B. Lesemütter)

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf

– präventive Förderung der betroffenen Schülerinnen und Schüler in allen 1. Klassen und während der Eingangsphase unter Einbeziehung der Lehrkräfte des Förderzentrums (Fragebogen, Beratung der Lehrkräfte, Absprache und Durchführung von Fördermaßnahmen, unterrichtliche Begleitung, Beobachtung im Hinblick auf einen möglichen sonderpädagogischen Förderbedarf)

– ggf. 3 – jähriger Verbleib in der Eingangsphase

– diverse Fördermaßnahmen im Unterricht (siehe: Maßnahmen bei leichtem Förderbedarf)

– Lernpläne in den Klassenstufen 3 und 4

– regelmäßige Gespräche mit den Eltern, ggf. Beratung bezüglich außerunterrichtlicher unterstützender Maßnahmen, wie z.B. Hausaufgabenhilfe, Ergotherapie oder

Lerntherapie

– je nach Verfügbarkeit außendifferenzierte Förderstunden

– in schwereren Fällen: Kontaktierung der Lehrkräfte des Förderzentrums. Beratung und Abstimmung von geeigneten Maßnahmen.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

...Seite...

Für die Förderung dieser Schülerinnen und Schüler sind die Lehrkräfte des Förderzentrums Geesthacht zuständig. Sie erfolgt in Zusammenarbeit mit den Grundschullehrkräften im Rahmen einer integrativen Beschulung in Klassen mit geringerer Schülerzahl.

Der sonderpädagogische Förderbedarf wird zunächst aufgrund einer Begutachtung seitens einer Lehrkraft des Förderzentrums durch das Schulamt festgestellt. Diese sollte in der Regel während der Eingangsphase erfolgen. Festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf bedeutet, dass das Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten in der Regel nicht die Lernziele der Grundschule erreichen kann.

Statt des Besuchs des Förderzentrums kann auf Antrag der Eltern die integrative Beschulung an der Grundschule Silberberg vom Schulamt genehmigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden zieldifferent nach dem Lehrplan „Sonderpädagogische Förderung“ unterrichtet. Die Förderung erfolgt nach Möglichkeit im gemeinsamen Unterricht mit allen Schülerinnen und Schülern der Klasse. Alle bisher genannten Differenzierungsmaßnahmen werden auch hier eingesetzt.

Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen

Diese Schülerinnen und Schüler erhalten Lernanregungen durch

– Bereitstellung von zusätzlichen Lernmaterialien (z.B. Denk- und Knobelaufgaben, Möglichkeit, bereits in einem größeren Zahlenraum zu rechnen, Freiarbeitskarteien, zusätzliche Lektüre, Schaffung von Schreibanlässen)

– differenzierte Aufgabenstellungen im Rahmen von Gruppenarbeiten

– Einrichtung einer AG für besonders begabte Schülerinnen und Schüler

Ausblick auf die Weiterentwicklung unseres Förderkonzeptes:

Ziel des individuellen Förderprinzips ist für uns, einen erhöhten Förderbedarf nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen zu lassen.

Basiert dieser jedoch auf den individuellen Lernmöglichkeiten eines Kindes, so ist eine möglichst kontinuierliche Lernentwicklung anzustreben. Um einer individuellen Lernentwicklung zu folgen, bedarf es weiterer Entwicklungsschritte im Förderkonzept, die längerfristig eine noch größere Durchlässigkeit innerhalb der jahrgangsgebundenen Lerngruppen ermöglichen (jahrgangsübergreifender Unterricht).

Formen jahrgangsübergreifenden Arbeitens innerhalb einer flexiblen Eingangsphase und das Angebot gezielter, zeitlich begrenzter jahrgangsübergreifender Förderkurse zur Aufarbeitung und Überwindung von individuellen Schwierigkeiten bei gezielten Lernthemen sind Eckpunkte weitergehender Überlegungen.

Alle Entwicklungsschritte stehen jedoch in Abhängigkeit zu den Rahmenbedingungen. Das derzeitige Förderkonzept wird regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt, indem die Erfahrungen und Notwendigkeiten aus der Praxis unter Einbeziehung bewährter und sich erweiternder Kompetenzen des Kollegiums reflektiert und die daraus resultierenden Erkenntnisse unter Berücksichtigung der jeweiligen Möglichkeiten in bewährte und neue Formen umgesetzt werden. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Förderzentrums statt, deren Kenntnisse und Erfahrungen aus den unterschiedlichen Klassen in den Reflektions- und Gestaltungsprozess mit einbezogen werden.

Beschlossen von der Schulkonferenz der Grundschule Silberberg am 22. April 2008

Aktualisiert im September 2012

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner