1. Rahmenbedingungen

1. Rahmenbedingungen

Das Förderkonzept der Grundschule Silberberg basiert auf der Feststellung, dass die Förderung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers durchgängiges Unterrichtsprinzip ist[1] und jedes Kind einer unterschiedlichen Lernentwicklung folgt.

Wir gehen davon aus, dass individuelle Förderung ihre Wirkung nur dann entfalten kann, wenn sie fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit und des pädagogischen Handelns aller Lehrkräfte ist und zudem im Schulprogramm verankert wurde.

Die Auseinandersetzungen mit dem Förderprinzip im Unterricht und die Qualitäten des Unterrichts sind von personellen und materiellen Ressourcen abhängig. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung unseres Förderkonzepts müssen stets die Förderkapazitäten in bezug auf die Planstellenzuweisung und Unterrichtsverteilung der Klassenstunden zum Schuljahresbeginn erneut geklärt werden. Neben der Klarheit über die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden für die individuelle Förderung in den Klassenstufen ist auch die Kompetenzentwicklung des Kollegiums von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung des Förderkonzepts.

Elemente unseres Förderkonzepts sind:

  • Sprachintensivkurse (SPRINT) für Kinder mit Migrationshintergrund v o r der Einschulung im Umfang von 10 Wochenstunden über einen Zeitraum von 20 Schulwochen. Nach Schulbeginn wechseln die Kinder zur weiteren Betreuung in das DaZ-Zentrum.
  • Eine Wochenstunde DaZ in allen Klassen. Zur besseren Integration und Erfüllung der Zeiten zur Verlässlichen Grundschule werden die Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache gemeinsam mit allen Kindern gezielt gefördert. Ziel ist es, voneinander zu lernen.
  • Je nach Verfügbarkeit zusätzliche außendifferenzierte Förderstunden für eine Klassenstufe.
  • Die Arbeit mit den Lernplänen in den Klassenstufen 3 und 4.
  • Zeitlich begrenzte Hilfen zur Überwindung konkreter Lernprobleme. Einsatz von Betreuungskräften zur Unterrichtsbegleitung.
  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften des Förderzentrums.
  • Einrichtung von Klassen mit geringerer Frequenz, um die Unterrichtsbegleitung durch die Lehrkräfte des Förderzentrums zu bündeln und so die integrative Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherzustellen.
  • Binnendifferenzierung unter Zuhilfenahme vorhandener Kapazitäten.
  • Klassenübergreifende Außendifferenzierung in zeitlich begrenztem Umfang.

Vergl.: SchG Schleswig-Holstein, April 2007, § 5 (2) ww/Förderkonzept/Entwurf 108

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