Anfrage für die Notbetreuung
Falls Sie eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen und Sie einer Beschäftigung nachgehen, die laut Landesregierung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur notwendig oder alleinerziehend sind, können sie über dieses Kontaktformular oder telefonisch mit uns in Verbindung treten.
Wir bieten eine Notbetreuung in der Zeit von 7:30 – 13:00 Uhr an.
Hierzu gehören folgende Bereiche:
- Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
- Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
- Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
- Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore,
- Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
- Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
- Transport und Verkehr – Logistik für die Kritische Infrastruktur, ÖPNV,
- Wasser und Entsorgung,
- Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb und in Kindertageseinrichtungen.
Der Anspruch muss durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.
WICHTIG! Bitte melden Sie sich in der Schule, BEVOR Sie Ihr Kind zur Betreuung bringen. Zur Organisation und Wahrung der Hygieneregeln ist es wichtig, dass Kinder nicht unangekündigt zur Notbetreuung gebracht werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen der Landesregierung: Link